Allgemeine Geschäftsbedingungen

VOREX – Inhaberin Seda Erdogan, Gruberzeile 53, 13593 Berlin · Telefon: 0175 999 35 10 · E-Mail: info@vorex-berlin.de

Version 2.0 · Stand: 31.10.2026 · ersetzt Version 1.0 vom 20.08.2026

§ 1 Geltungsbereich, Begriffe

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen VOREX – Inhaberin Seda Erdogan (nachfolgend „VOREX") und dem Auftraggeber.

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, VOREX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Werden zwischen VOREX und einem Auftraggeber ein Rahmenvertrag oder individuelle Vereinbarungen geschlossen, gehen diese den vorliegenden AGB vor.

§ 2 Leistungsgegenstand und Vertragsstellung von VOREX

(1) VOREX erbringt Dienstleistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

(2) VOREX schuldet dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Leistung als eigene Leistung. Alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers ist VOREX. Zwischen dem Auftraggeber und den zur Ausführung eingesetzten Unternehmen kommt kein Vertragsverhältnis zustande.

(3) VOREX ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch sorgfältig ausgewählte Nachunternehmer ausführen zu lassen. Der Auftraggeber wird hierauf ausdrücklich hingewiesen und stimmt dem zu. Ein Anspruch des Auftraggebers auf den Einsatz eines bestimmten Nachunternehmers besteht nicht.

(4) VOREX übernimmt die Auswahl, Beauftragung, Koordination und Einsatzleitung der eingesetzten Kräfte und ist alleinige Ansprechpartnerin des Auftraggebers.

(5) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Angaben in Anzeigen, auf der Website oder in sonstigen Werbemitteln sind unverbindlich.

§ 3 Werkvertrag, keine Arbeitnehmerüberlassung

(1) Die Leistungen werden auf Grundlage eines Werk- bzw. Dienstvertrags erbracht. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

(2) Die eingesetzten Kräfte unterliegen ausschließlich dem Weisungsrecht von VOREX bzw. des jeweiligen Nachunternehmers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den eingesetzten Kräften fachliche oder arbeitsbezogene Weisungen zu erteilen. Erforderliche Abstimmungen erfolgen ausschließlich über die Einsatzleitung von VOREX.

(3) Hinweise des Auftraggebers zu Zutritt, Sicherheit, Hausordnung und Baustellenordnung bleiben hiervon unberührt und stellen keine arbeitsbezogene Weisung dar.

(4) Die eingesetzten Kräfte werden nicht in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert.

§ 4 Angebot und Vertragsschluss

(1) Darstellungen von Leistungen in Anzeigen, auf der Website oder auf Verkaufsplattformen stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.

(2) Der Auftraggeber gibt durch seine Anfrage keine bindende Bestellung ab. VOREX unterbreitet auf Grundlage der Anfrage ein individuelles Angebot in Textform.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von VOREX in Textform (z. B. E-Mail) annimmt oder VOREX die Beauftragung in Textform bestätigt.

(4) Der Vertragstext wird von VOREX gespeichert. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Preise werden nach Stunden-, Tages- oder Pauschalsätzen berechnet; die Abrechnungsart ergibt sich aus dem Angebot. Die Vergütung ist ein Gesamtpreis für die geschuldete Leistung; eine Aufschlüsselung der Kalkulation erfolgt nicht.

(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich alle Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Zusätzliche Aufwendungen, die auf Wunsch oder aus der Sphäre des Auftraggebers entstehen (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Entsorgungskosten, kurzfristige Umfangserweiterungen), werden gesondert nach Aufwand berechnet und dem Auftraggeber vorab mitgeteilt, soweit dies möglich ist.

(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern ist VOREX berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

(6) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen oder mit Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen.

§ 6 Terminvereinbarung, Bereitschaft und Ausführung

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Bei witterungsabhängigen Leistungen (insbesondere Winterdienst) erfolgt der Einsatz nach der jeweiligen Wetterlage bzw. nach Abruf durch den Auftraggeber. Der Umfang der Bereitschaft, die Einsatzzeiten und die zu betreuenden Flächen werden im Angebot bzw. in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.

(3) VOREX schuldet keine lückenlose Schnee- und Eisfreiheit. Bei anhaltendem Schneefall, Eisregen oder außergewöhnlichen Witterungsereignissen kann eine zeitweise Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden.

(4) Kommt es infolge höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Streik oder sonstiger von VOREX nicht zu vertretender Umstände zu Verzögerungen, verlängern sich die Ausführungsfristen entsprechend.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu bearbeitenden Flächen und Objekte zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich sind.

(2) Der Auftraggeber informiert VOREX vor Leistungsbeginn über besondere Gefahrenquellen, Hindernisse, empfindliche Oberflächen sowie über geltende Sicherheits-, Zutritts- und Baustellenordnungen.

(3) Auf Baustellen stellt der Auftraggeber die Einhaltung der ihm obliegenden Verkehrssicherungs- und Arbeitsschutzpflichten sicher, soweit diese nicht ausdrücklich auf VOREX übertragen wurden.

(4) Soweit erforderlich, stellt der Auftraggeber Zugang zu Wasser, Strom, Sanitäreinrichtungen sowie geeignete Abstell- und Lagerflächen unentgeltlich zur Verfügung.

(5) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehraufwand oder Wartezeiten, kann VOREX diese gesondert berechnen.

§ 8 Absage und Stornierung

(1) Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Einsatz jederzeit absagen. Die gesetzlichen Rechte, insbesondere aus § 648 BGB, bleiben unberührt.

(2) Bei Absage eines verbindlich vereinbarten Einsatzes durch einen Unternehmer gilt Folgendes, sofern nichts anderes vereinbart ist:

(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass VOREX kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(4) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Regelungen; das Widerrufsrecht nach § 10 bleibt unberührt.

§ 9 Mängel und Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 631 ff. BGB.

(2) Mängelansprüche sind ausschließlich gegenüber VOREX geltend zu machen. Ein Verweis des Auftraggebers auf den ausführenden Nachunternehmer findet nicht statt.

(3) Ist der Auftraggeber Unternehmer, hat er erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Abnahme, in Textform anzuzeigen. Verbraucher werden gebeten, erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitzuteilen; ihre gesetzlichen Rechte bleiben hiervon unberührt.

(4) VOREX ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Erst nach deren Fehlschlagen stehen dem Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte zu.

(5) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme, sofern nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.

§ 11 Haftung

(1) VOREX haftet für das Verschulden der eingesetzten Nachunternehmer als Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden (§ 278 BGB).

(2) VOREX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

(3) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Im Übrigen ist die Haftung von VOREX für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von VOREX.

(6) Ist der Auftraggeber Unternehmer, sind Schadensersatzansprüche unverzüglich nach Kenntnis in Textform geltend zu machen.

§ 12 Umgehungsverbot (gilt nur gegenüber Unternehmern)

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Auftragsabwicklung bekannt gewordenen Nachunternehmer während der Vertragslaufzeit und für die Dauer von 12 Monaten nach Beendigung des letzten Auftrags nicht unter Umgehung von VOREX unmittelbar mit gleichartigen Leistungen zu beauftragen.

(2) Bei einem Verstoß ist VOREX berechtigt, den entstandenen Schaden geltend zu machen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Bestehende Geschäftsbeziehungen des Auftraggebers, die nachweislich schon vor Beginn der Geschäftsbeziehung mit VOREX bestanden, sind hiervon ausgenommen.

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von VOREX.

§ 14 Streitbeilegung

VOREX ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Berlin.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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